Anfang 2021 verabschiedete der Senat Kasachstans Änderungen im Bildungsgesetz. Jetzt regelt das Gesetz Fragen zur Durchführung von Bildungsprogrammen im Fernformat und gibt eine klare Definition dessen Konzepts.
Außerdem wurden darin Normen für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien, das Berichterstattungsverfahren und das Verfahren für die Erteilung von behördlichen Anordnungen zur Zusatzbildung von Kindern eingeführt.
Die Coronavirus-Pandemie hat die meisten Schulen und Universitäten auf der ganzen Welt dazu gezwungen, Schüler auf den Fernunterricht umzustellen. Bis April 2021 fehlte in Kasachstan jedoch gesetzlich jegliche Grundlage für die Regelung eines solchen "Fernunterrichts", ganz zu schweigen vom dementsprechenden organisatorischen Verfahren. Die vom Senat verabschiedeten Änderungsanträge haben strittige Fragen und Streitpunkte zum Fernunterricht in Bildungseinrichtungen ein für allemal gelöst.
Das Gesetz sieht unter anderem Lehrbücher und Fachkenntnisse in Bildungsmethoden vor. Die Kontrolle über jedes Fernprogramm wird also von der Abteilung der dazu befugten Stelle im Bildungsbereich durchgeführt. Derzeit befinden sich diese Regeln für Überwachungs- und Testprogramme noch in der Entwicklung.
Die Änderungen sehen auch zusätzliche Mittel für die Bildung vor. Heute gibt es in Kasachstan mehr als 1200 Organisationen für zusätzliche Bildung, die über eine Million Kinder unterrichten. Das Gesetz soll diesen Organisationen auch rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung bieten.