In den Krisenzeiten beginnen die Gauner, immer aktiver ihr Unwesen zu treiben.
Der Arbeitsmarkt bleibt von dieser Tendenz leider nie verschont. Können Sie auf Anhieb feststellen, ob der Arbeitgeber ehrlich ist oder ob es sich um einen Betrüger handelt? Lassen Sie uns Ihre Intuition bzw. Ihre Lebenserfahrung testen!
Der Arbeitgeber hat in der Stellenbeschreibung das Gehalt nicht angegeben
Nein, sie haben unrecht. Viele anständige Arbeitgeber tun das nicht.
Das stimmt. In einigen US-Bundesstaaten gilt sogar das Gesetz, das es verbietet, die Gehaltsinformation bei bestimmten Positionen preiszugeben.
Der Arbeitgeber bietet ein kurzes unbezahltes Training an.
Diesmal haben Sie recht. Das Training muss auf jeden Fall bezahlt werden.
Doch. Laut Gesetz muss die Arbeit während des Trainings auch bezahlt werden.
Der Arbeitgeber will keinen Vertrag abschließen, in dem das Gehalt während und nach der Probezeit sowie das Fixgehalt und die Prämie festgeschrieben werden.
Das stimmt, dieses Verhalten ist äußerst verdächtig.
Da haben wir unsere Zweifel, denn er benimmt sich ziemlich verdächtig.
Der Arbeitgeber schlägt vor, vor dem Arbeitsbeginn eine Schulung zu absolvieren. Sie ist für Sie kostenlos, dauert aber zwei Wochen.
Das kann sein, muss aber nicht. Wenn von Ihnen kein Geld für die Schulung verlangt wird, dann können Sie den Vorschlag schon in Betracht ziehen.
Wahrscheinlich. Erst recht dann, wenn das Schulungsangebot sich nicht auf leere Worte beschränkt, sondern in einem Vertrag festgeschrieben wird.
Der Arbeitgeber kommuniziert mit Ihnen nur Online. Sie wurden in sein Büro nie eingeladen und haben es nie besucht.
Das muss nicht sein. Viele Unternehmen arbeiten heute in diesem Format.
Sie haben recht: das Online-Format ist jetzt weit verbreitet.
Der Arbeitgeber bittet Sie, einen sehr ausführlichen Fragebogen auszufüllen, obwohl sein Unternehmen ziemlich klein ist und keine staatliche Beteiligung aufweist.
Wir würden gegenüber dem Arbeitgeber misstrauisch werden. Wenn das Unternehmen klein ist und die sicherheitstechnische Überprüfung jedes Bewerbers somit keinen Sinn ergibt, dann bedeutet das, dass die Daten für anderweitige Zwecke gesammelt werden.
Das glauben wir nicht. Wenn das Unternehmen nicht Teil eines größeren (oder gar staatlichen) Konzerns ist, ist es sinnlos, ausführliche personenbezogene Daten zu erheben.
Sie haben die Kommentare gelesen und wissen jetzt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter oft dazu zwingt, nicht aus gesetzlichen Gründen, sondern aus eigenem Wunsch heraus zu kündigen.
Stimmt – das ist gesetzwidrig.
Wir müssen Sie enttäuschen: dieses Unternehmen wird ganz bestimmt nicht ganz sauber sein.
Der Arbeitgeber verlangt von Ihnen, mehr zu leisten, als es in Ihrer Stellenbeschreibung steht. Dabei ist unklar, ob die Mehrleistung bezahlt wird.
Sie haben recht: dieses Arbeitgeberverhalten ist unzulässig.
Überlegen Sie es sich noch einmal, denn die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich hoch, dass der Arbeitgeber unsaubere Motive hat.
Der Arbeitgeber bittet Sie, eine umfangreiche Testaufgabe zu erfüllen, und versichert Ihnen, er werde die Aufgabe nirgendwo sonst verwenden.
Kann sein – wenn der Test wirklich sehr arbeitsaufwendig ist.
Nehmen Sie die Testaufgabe etwas genauer unter die Lupe. Solche Eigenschaften wie der Umfang, viele Punkte, die erfüllt werden sollen oder die eindeutige Möglichkeit, das Resultat bei der Arbeit des Unternehmens einzusetzen, müssten Sie stutzig machen.
Der Arbeitgeber fordert Sie auf, die Texte von PDF-Dateien abzuschreiben oder irgendwelche Daten zu Hause zu sammeln.